Pappenheim ist eine Stadt im mittelfränkischen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen im Altmühltal rund 70 Kilometer südlich von Nürnberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Weißenburg-Gunzenhausen
Einwohner
3918 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91788
Vorwahl
09143
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Flemmhle, Geislohe, Grafenmhle, Neudorf, Niederpappenheim, Papiermhle, šbermatzhofen, Zimmern, Flemmühle, Geislohe, Grafenmühle, Neudorf, Niederpappenheim, Papiermühle, Übermatzhofen, Zimmern
Adressen:
1. Stadt Pappenheim, Marktplatz 1, 91788 Pappenheim
2. Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen, Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg in Bayern
3. Amtsgericht Weißenburg, Schloßstraße 7, 91781 Weißenburg in Bayern
Gemeinde Pappenheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.