Pappenheim ist eine Stadt im mittelfränkischen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen im Altmühltal rund 70 Kilometer südlich von Nürnberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Weißenburg-Gunzenhausen
Einwohner
3918 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91788
Vorwahl
09143
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Flemmhle, Geislohe, Grafenmhle, Neudorf, Niederpappenheim, Papiermhle, šbermatzhofen, Zimmern, Flemmühle, Geislohe, Grafenmühle, Neudorf, Niederpappenheim, Papiermühle, Übermatzhofen, Zimmern
Adressen:
1. Stadt Pappenheim, Marktplatz 1, 91788 Pappenheim
2. Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen, Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg in Bayern
3. Amtsgericht Weißenburg, Schloßstraße 7, 91781 Weißenburg in Bayern
Gemeinde Pappenheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.