Partenstein ist eine Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Main-Spessart und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Main-Spessart
Einwohner
2781 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97846
Vorwahl
09355
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Partenstein, Hauptstraße 1, 97846 Partenstein
2. Ordnungsamt Partenstein, Hauptstraße 1, 97846 Partenstein
3. Bauamt Partenstein, Hauptstraße 1, 97846 Partenstein
Gemeinde Partenstein – Öffnungszeiten
- Montag:
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- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.