Partenstein ist eine Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Main-Spessart und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Main-Spessart
Einwohner
2781 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97846
Vorwahl
09355
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Partenstein, Hauptstraße 1, 97846 Partenstein
2. Ordnungsamt Partenstein, Hauptstraße 1, 97846 Partenstein
3. Bauamt Partenstein, Hauptstraße 1, 97846 Partenstein
Gemeinde Partenstein – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.