Pegau ist eine Kleinstadt im Landkreis Leipzig, Freistaat Sachsen in Deutschland
Bundesland
Sachsen
Landkreis
Einwohner
6510 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04523
Vorwahl
034296
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Pegau
Markt 1
04523 Pegau
2. Einwohnermeldeamt Pegau
Markt 1
04523 Pegau
3. Ordnungsamt Pegau
Markt 1
04523 Pegau
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Pegau hat den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Energiepark Pegau“ am 01.08.2024 beschlossen. Dieser Plan zielt auf die Schaffung des Baurechts für 10 Windenergieanlagen, einschließlich ihrer Erschließung, und setzt einen Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohnbebauungen fest. Die Planunterlagen sind öffentlich ausgelegt und stehen auf der Internetseite der Stadt und im Beteiligungsportal Sachsens zur Verfügung. Der Freistaat Sachsen plant, bis 2027 den Anteil von Windrädern auf 2 Prozent der Fläche Sachsens zu erhöhen, was eine Verzehnfachung darstellt. Zudem wurde ein Gesetz erlassen, das ab 2025 eine verpflichtende Zahlung von 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde an die Kommunen vorsieht, was der Stadt Pegau jährlich bis zu 25.000 Euro pro Anlage bringen kann.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.