Peißenberg ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Weilheim-Schongau
Einwohner
12.674 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82380
Vorwahl
08803
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Aich, Ammerhöfe, Armeleiten, Berghof, Berghofsiedlung, Buchen, Feistenau, Fendt, Ficht, Guselried, Hohenwart, Mitterschwaig, Oberbuchau, Oberschwaig, Rapoltskreut, StGeorg, StMichael, Scheithauf-Torfwerk, Schlag, Schweiber, Strallen, Sulz, Taigschuster, Tritschenkreut, Unterbuchau, Vorderschwaig, Windkreut, Wörth
Adressen:
1. Gemeinde Peißenberg, Hauptstraße 1, 82380 Peißenberg
2. Landratsamt Weilheim-Schongau, Ammerstraße 2, 82362 Weilheim in Oberbayern
3. Finanzamt Weilheim, Schongauer Straße 1, 82362 Weilheim in Oberbayern
Gemeinde Peißenberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Peißenberg gibt esSeveral neueste Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- Aufstellung des Bebauungsplanes "Obere Auf III" im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB, mit Planzeichnung, Textteil und Begründung vom 16.09.2024.
- 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Äußere Ludwigstraße/Alter Bahnhof" mit Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.
- 2. Änderung des Bebauungsplanes "Äußere Ludwigstraße/Alter Bahnhof" mit Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden.
- 1. Änderung des Bebauungsplanes "Rigistraße" gem § 10 Abs. 1 BauGB.
- 2. vereinfachte Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "PKG-Gelände an der Hochreuther Straße".
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.