Pentling ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Regensburg in Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
6218 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93080
Vorwahlen
0941, 09405
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Fohlenhof, Hölkering, Schwalbennest, Weichslmhle, Fohlenhof, Hölkering, Schwalbennest, Weichslmühle
Adressen:
1. Gemeinde Pentling, Hauptstraße 1, 93126 Pentling
2. Landratsamt Regensburg, Am Bismarckplatz 1, 93047 Regensburg
3. Finanzamt Regensburg, Am Bismarckplatz 2, 93047 Regensburg
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Pentling hat einen neuen Bebauungsplan für das Baugebiet „Hagenbreiten“ in Hohengebraching einstimmig gebilligt, das sieben Parzellen umfasst.
In Pentling wurde festgestellt, dass es keinen rechtsgültigen Bebauungsplan für das Gebiet Großberg-Nord gibt, und es wurde beschlossen, einen neuen, gültigen Bebauungsplan aufzustellen und zu genehmigen, um Rechtssicherheit herzustellen und eine zeitgemäße Nachverdichtung zu ermöglichen.
Der Gemeinderat beauftragte das Planungsbüro Bartsch mit dem weiteren Vorgehen und billigte die Entwurfsplanung und den Maßnahmenbeginn des ersten Bauabschnitts für den Neubau des Bauhofs mit Kosten von etwa 7,5 Millionen Euro. Ein Bauantrag für eine Anlage mit fünf Duplexgaragen und zwei Wohnmobilgaragen wurde genehmigt.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.