Regenstauf ist ein Markt im oberpfälzischen Landkreis Regensburg in Bayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
16.224 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93128
Vorwahl
09402
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Anglhof, Asing, Birkenzant, Brennthal, Brunnhaus, Danersdorf, Diesenbach, Drackenstein, Drrmaul, Edlhausen, Fidelhof, Fronau, Gfangen, Glapfenberg, Gnadenhof, Grafenwinn, Großanglhof, Großramspau, Hagenau, Heilinghausen, Hirschling, Karlstein, Kirchberg, Kleinramspau, Kreuth, Linglhof, Maad, Medersbach, Mnchsried, Neuhaus, Oberhaslach, Preßgrund, Ramspau, Rappershof, Ruith, Schneitweg, Schwaighof, Spindlhof, Stadel, Unterhaslach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Regenstauf, Hauptstraße 1, 93128 Regenstauf
2. Finanzamt Regensburg, Äußere Regensburger Straße 12, 93055 Regensburg
3. Landratsamt Regensburg, Am Bismarckplatz 1, 93047 Regensburg
Gemeinde Regenstauf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Markt Regenstauf plant die Schaffung von 20 neuen Bauplätzen im Ortsteil Preßgrund durch eine Anpassung des Flächennutzungsplans. Eine frühere Planung aus April 2018, die 50 neue Bauplätze in den Bereichen Preßgrund, Ober- und Unterhaslach vorsah, wurde von der Regierung der Oberpfalz abgelehnt, da die Vergrößerung zu groß und die Anbindung an Einzelhandel, Schulen und andere Infrastruktur fehlte. Der aktuelle Plan soll diese Bedenken adressieren.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.