Regenstauf ist ein Markt im oberpfälzischen Landkreis Regensburg in Bayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
16.224 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93128
Vorwahl
09402
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Anglhof, Asing, Birkenzant, Brennthal, Brunnhaus, Danersdorf, Diesenbach, Drackenstein, Drrmaul, Edlhausen, Fidelhof, Fronau, Gfangen, Glapfenberg, Gnadenhof, Grafenwinn, Großanglhof, Großramspau, Hagenau, Heilinghausen, Hirschling, Karlstein, Kirchberg, Kleinramspau, Kreuth, Linglhof, Maad, Medersbach, Mnchsried, Neuhaus, Oberhaslach, Preßgrund, Ramspau, Rappershof, Ruith, Schneitweg, Schwaighof, Spindlhof, Stadel, Unterhaslach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Regenstauf, Hauptstraße 1, 93128 Regenstauf
2. Finanzamt Regensburg, Äußere Regensburger Straße 12, 93055 Regensburg
3. Landratsamt Regensburg, Am Bismarckplatz 1, 93047 Regensburg
Gemeinde Regenstauf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Markt Regenstauf plant die Schaffung von 20 neuen Bauplätzen im Ortsteil Preßgrund durch eine Anpassung des Flächennutzungsplans. Eine frühere Planung aus April 2018, die 50 neue Bauplätze in den Bereichen Preßgrund, Ober- und Unterhaslach vorsah, wurde von der Regierung der Oberpfalz abgelehnt, da die Vergrößerung zu groß und die Anbindung an Einzelhandel, Schulen und andere Infrastruktur fehlte. Der aktuelle Plan soll diese Bedenken adressieren.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.