Regenstauf ist ein Markt im oberpfälzischen Landkreis Regensburg in Bayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
16.224 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93128
Vorwahl
09402
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Anglhof, Asing, Birkenzant, Brennthal, Brunnhaus, Danersdorf, Diesenbach, Drackenstein, Drrmaul, Edlhausen, Fidelhof, Fronau, Gfangen, Glapfenberg, Gnadenhof, Grafenwinn, Großanglhof, Großramspau, Hagenau, Heilinghausen, Hirschling, Karlstein, Kirchberg, Kleinramspau, Kreuth, Linglhof, Maad, Medersbach, Mnchsried, Neuhaus, Oberhaslach, Preßgrund, Ramspau, Rappershof, Ruith, Schneitweg, Schwaighof, Spindlhof, Stadel, Unterhaslach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Regenstauf, Hauptstraße 1, 93128 Regenstauf
2. Finanzamt Regensburg, Äußere Regensburger Straße 12, 93055 Regensburg
3. Landratsamt Regensburg, Am Bismarckplatz 1, 93047 Regensburg
Gemeinde Regenstauf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Markt Regenstauf plant die Schaffung von 20 neuen Bauplätzen im Ortsteil Preßgrund durch eine Anpassung des Flächennutzungsplans. Eine frühere Planung aus April 2018, die 50 neue Bauplätze in den Bereichen Preßgrund, Ober- und Unterhaslach vorsah, wurde von der Regierung der Oberpfalz abgelehnt, da die Vergrößerung zu groß und die Anbindung an Einzelhandel, Schulen und andere Infrastruktur fehlte. Der aktuelle Plan soll diese Bedenken adressieren.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.