Regenstauf ist ein Markt im oberpfälzischen Landkreis Regensburg in Bayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
16.224 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93128
Vorwahl
09402
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Anglhof, Asing, Birkenzant, Brennthal, Brunnhaus, Danersdorf, Diesenbach, Drackenstein, Drrmaul, Edlhausen, Fidelhof, Fronau, Gfangen, Glapfenberg, Gnadenhof, Grafenwinn, Großanglhof, Großramspau, Hagenau, Heilinghausen, Hirschling, Karlstein, Kirchberg, Kleinramspau, Kreuth, Linglhof, Maad, Medersbach, Mnchsried, Neuhaus, Oberhaslach, Preßgrund, Ramspau, Rappershof, Ruith, Schneitweg, Schwaighof, Spindlhof, Stadel, Unterhaslach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Regenstauf, Hauptstraße 1, 93128 Regenstauf
2. Finanzamt Regensburg, Äußere Regensburger Straße 12, 93055 Regensburg
3. Landratsamt Regensburg, Am Bismarckplatz 1, 93047 Regensburg
Gemeinde Regenstauf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Markt Regenstauf plant die Schaffung von 20 neuen Bauplätzen im Ortsteil Preßgrund durch eine Anpassung des Flächennutzungsplans. Eine frühere Planung aus April 2018, die 50 neue Bauplätze in den Bereichen Preßgrund, Ober- und Unterhaslach vorsah, wurde von der Regierung der Oberpfalz abgelehnt, da die Vergrößerung zu groß und die Anbindung an Einzelhandel, Schulen und andere Infrastruktur fehlte. Der aktuelle Plan soll diese Bedenken adressieren.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.