Perasdorf ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Straubing-Bogen
Einwohner
541 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
94366, 94374
Vorwahl
09962
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Bach, Elend, Grub, Hauersäge, Heilingmhl, Hintersollach, Hochstetten, Höhenberg, Kohlwessen, Leimbhl, Lengfeld, Mhlbogen, Oberrottensdorf, Oberschellnberg, Ried, Unterperasdorf, Unterrottensdorf, Unterschellnberg, Wessen, Wieden, Wieshof, Bach, Elend, Grub, Hauersäge, Heilingmühl, Hintersollach, Hochstetten, Höhenberg, Kohlwessen, Leimbühl, Lengfeld, Mühlbogen, Oberrottensdorf, Oberschellnberg, Ried, Unterperasdorf, Unterrottensdorf, Unterschellnberg, Wessen
Adressen:
1. Gemeinde Perasdorf, Hauptstraße 1, 94136 Thyrnau
2. Landratsamt Passau, Bahnhofstraße 11, 94032 Passau
3. Finanzamt Passau, Am Schanzl 2, 94032 Passau
Gemeinde Perasdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung