Perlesreut ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Freyung-Grafenau und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Perlesreut
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Freyung-Grafenau
Einwohner
2873 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94157
Vorwahl
08555
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Aschberg, Eisenbernreut, Ellersdorf, Empertsreut, Göschlmhle, Hammermhle, Hangalzesberg, Hatzerreut, Heiblmhle, Hirtreut, Hötzerreut, Kirchberg, Khbach, Lindberg, Marchetsreut, Maresberg, Marktberg, Messerschmidmhle, Nebling, Niederperlesreut, Oberanschiessing, Poxreut, Prombach, Rodlhof, Unteranschiessing, Waldbrunn, Waldenreut, Wamberg, Wartberg, Wittersitt, Aschberg, Eisenbernreut, Ellersdorf, Empertsreut, Göschlmühle, Hammermühle, Hangalzesberg, Hatzerreut, Heiblmühle, Hirtreut
Adressen:
1. Gemeinde Perlesreut
Hauptstraße 6
94157 Perlesreut
2. Landkreis Freyung-Grafenau
Rathausplatz 1
94481 Grafenau
3. Bürgeramt Freyung
Stadtplatz 1
94078 Freyung
Gemeinde Perlesreut – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.