Pfarrweisach ist eine Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Haßberge und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Ebern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Haßberge
Einwohner
1498 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96176
Vorwahl
09535
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Drrnhof, Fischbach, Herbelsdorf, Höchstädten, Junkersdorf, Kraisdorf, Lichtenstein, Lohr, Rabelsdorf, Römmelsdorf, Dürrnhof, Fischbach, Herbelsdorf, Höchstädten, Junkersdorf, Kraisdorf, Lichtenstein, Lohr, Rabelsdorf, Römmelsdorf
Adressen:
1. Gemeinde Pfarrweisach, Hauptstraße 1, 97514 Pfarrweisach
2. Landratsamt Haßberge, Am Kiliansring 1, 97437 Haßfurt
3. Amtsgericht Haßfurt, Am Kiliansring 1, 97437 Haßfurt
Gemeinde Pfarrweisach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
- Dienstag: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.