Pfedelbach ist eine Gemeinde im Hohenlohekreis (Region Heilbronn-Franken) im fränkisch geprägten Nordosten Baden-Württembergs, 2 km südlich von Öhringen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Hohenlohekreis
Einwohner
9171 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74629
Vorwahlen
07941, 07946, 07949
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Buchhorn, Charlottenberg, Griet, Heuberg, Hinterespig, Obergleichen, Untergleichen, Vorderespig, Buchhorn, Charlottenberg, Griet, Heuberg, Hinterespig, Obergleichen, Untergleichen, Vorderespig
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Pfedelbach
Hauptstraße 1
74629 Pfedelbach
2. Ordnungsamt Pfedelbach
Hauptstraße 1
74629 Pfedelbach
3. Bürgerbüro Pfedelbach
Hauptstraße 1
74629 Pfedelbach
Gemeinde Pfedelbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Öhringen-Pfedelbach-Zweiflingen: Genehmigung der Änderung der 1. Änderung der 4. Fortschreibung des gemeinsamen Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Limespark Kindergarten Ströllerbach“ in Öhringen, bekanntgemacht am 19. April 2024.
Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Öhringen-Pfedelbach-Zweiflingen: Genehmigung der Änderung der 1. Änderung der 4. Fortschreibung des gemeinsamen Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Wiesengrund“, Untermaßholderbach, bekanntgemacht am 17. Mai 2024.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.