Sie gehört zur Region Heilbronn-Franken (bis 20
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Hohenlohekreis
Einwohner
9171 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74629
Vorwahlen
07941, 07946, 07949
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Buchhorn, Charlottenberg, Griet, Heuberg, Hinterespig, Obergleichen, Untergleichen, Vorderespig, Buchhorn, Charlottenberg, Griet, Heuberg, Hinterespig, Obergleichen, Untergleichen, Vorderespig
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Pfedelbach
Hauptstraße 1
74629 Pfedelbach
2. Ordnungsamt Pfedelbach
Hauptstraße 1
74629 Pfedelbach
3. Bürgerbüro Pfedelbach
Hauptstraße 1
74629 Pfedelbach
Gemeinde Pfedelbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Öhringen-Pfedelbach-Zweiflingen: Genehmigung der Änderung der 1. Änderung der 4. Fortschreibung des gemeinsamen Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Limespark Kindergarten Ströllerbach“ in Öhringen, bekanntgemacht am 19. April 2024.
Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Öhringen-Pfedelbach-Zweiflingen: Genehmigung der Änderung der 1. Änderung der 4. Fortschreibung des gemeinsamen Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Wiesengrund“, Untermaßholderbach, bekanntgemacht am 17. Mai 2024.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.