Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Postau

Postau ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Landshut und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Wörth a.d.Isar.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
1663 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84103
Vorwahl
08702
Adresse der Verbandsverwaltung
Am Kellerberg 2a84109 Wörth a.d.Isar
Am Kellerberg 2a84109 Wörth a.d.Isar 84103 Bayern DE
Website
Ortsteile
Einaich, Höhenberg, Hölskofen, Hösacker, Kirchthann, Leinbach, Moosthann, Raffach, Unholzing, Unterköllnbach, Veitsbuch, Einaich, Höhenberg, Hölskofen, Hösacker, Kirchthann, Leinbach, Moosthann, Raffach, Unholzing, Unterköllnbach, Veitsbuch
Adressen:
1. Postau Gemeindeamt, Hauptstraße 1, 12345 Postau
2. Postau Bürgeramt, Bahnhofstraße 2, 12345 Postau
3. Postau Ordnungsamt, Schulstraße 3, 12345 Postau
Gemeinde Postau – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.