Pfeffenhausen ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Landshut und liegt etwa 25 Kilometer nordwestlich der Stadt Landshut.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
5129 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84076
Vorwahlen
08782, 08708, 08754
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Asbach, Attenberg, Backlreuth, Berg, Burghart, Drnwind, Ebenhausen, Eckhof, Egg, Egglhausen, Eichstätt, Elfing, Engelsdorf, Englmhle, Frauenhof, Gasselsberg, Hackendorf, Hagenburg, Haimhausen, Hintlaber, Holzhausen, Katzenthal, Kittlau, Koppenwall, Kumpfmhle, Leitendorf, Limbach, Mießling, Mösberg, Neßlthal, Niederhornbach, Obergrub, Oberhof, Oberhornbach, Oberspiegelreuth, Osterwind, Pfaffendorf, Prammersberg, Priel, Sachsenhausen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Pfeffenhausen, Hauptstraße 1, 84076 Pfeffenhausen
2. Finanzamt Landshut, Schützenstraße 2, 84034 Landshut
3. Landratsamt Landshut, Ludwigstraße 1, 84034 Landshut
Gemeinde Pfeffenhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.