Pfeffenhausen ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Landshut und liegt etwa 25 Kilometer nordwestlich der Stadt Landshut.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
5129 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84076
Vorwahlen
08782, 08708, 08754
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Asbach, Attenberg, Backlreuth, Berg, Burghart, Drnwind, Ebenhausen, Eckhof, Egg, Egglhausen, Eichstätt, Elfing, Engelsdorf, Englmhle, Frauenhof, Gasselsberg, Hackendorf, Hagenburg, Haimhausen, Hintlaber, Holzhausen, Katzenthal, Kittlau, Koppenwall, Kumpfmhle, Leitendorf, Limbach, Mießling, Mösberg, Neßlthal, Niederhornbach, Obergrub, Oberhof, Oberhornbach, Oberspiegelreuth, Osterwind, Pfaffendorf, Prammersberg, Priel, Sachsenhausen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Pfeffenhausen, Hauptstraße 1, 84076 Pfeffenhausen
2. Finanzamt Landshut, Schützenstraße 2, 84034 Landshut
3. Landratsamt Landshut, Ludwigstraße 1, 84034 Landshut
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.