Planegg ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis München
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
10.948 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82152
Vorwahl
089
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
MariaEich, Martinsried, Steinkirchen, MariaEich, Martinsried, Steinkirchen
Adressen:
1. Gemeinde Planegg
Rathausplatz 1
82152 Planegg
2. Landratsamt München
Thomas-Wimmer-Ring 1
80539 München
3. Kreisverwaltungsreferat München
Ruppertstraße 19
80466 München
Gemeinde Planegg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Planegg hat ein städtebauliches Grobkonzept für das Bahnhofsareal zwischen dem ehemaligen Heide Volm und der Germeringer Straße gebilligt. Dies markiert den Startschuss für die Detailplanung und den endgültigen Bebauungsplan. Das Konzept umfasst die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, eine Neugestaltung des zentralen Bahnhofsplatzes, Freibereiche, eine Bike-and-ride-Anlage, einen zentralen Supermarkt, zwei Kinderbetreuungseinrichtungen und neue Fußgänger- und Radverbindungen. Der Kastaniengarten soll erhalten und mit anspruchsvoller Gastronomie ausgestattet werden. Zudem ist ein eigenes Energiekonzept für das neue Quartier geplant.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung