Planegg ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis München
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
10.948 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82152
Vorwahl
089
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
MariaEich, Martinsried, Steinkirchen, MariaEich, Martinsried, Steinkirchen
Adressen:
1. Gemeinde Planegg
Rathausplatz 1
82152 Planegg
2. Landratsamt München
Thomas-Wimmer-Ring 1
80539 München
3. Kreisverwaltungsreferat München
Ruppertstraße 19
80466 München
Gemeinde Planegg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Planegg hat ein städtebauliches Grobkonzept für das Bahnhofsareal zwischen dem ehemaligen Heide Volm und der Germeringer Straße gebilligt. Dies markiert den Startschuss für die Detailplanung und den endgültigen Bebauungsplan. Das Konzept umfasst die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, eine Neugestaltung des zentralen Bahnhofsplatzes, Freibereiche, eine Bike-and-ride-Anlage, einen zentralen Supermarkt, zwei Kinderbetreuungseinrichtungen und neue Fußgänger- und Radverbindungen. Der Kastaniengarten soll erhalten und mit anspruchsvoller Gastronomie ausgestattet werden. Zudem ist ein eigenes Energiekonzept für das neue Quartier geplant.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.