Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Planegg

Planegg ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis München
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
10.948 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82152
Vorwahl
089
Adresse der Gemeinde
Pasinger Straße 8, 82152 Planegg
Pasinger Straße 8, 82152 Planegg 82152 Bayern DE
Website
Ortsteile
MariaEich, Martinsried, Steinkirchen, MariaEich, Martinsried, Steinkirchen
Adressen:
1. Gemeinde Planegg
Rathausplatz 1
82152 Planegg

2. Landratsamt München
Thomas-Wimmer-Ring 1
80539 München

3. Kreisverwaltungsreferat München
Ruppertstraße 19
80466 München
Gemeinde Planegg – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:30 - 15:00
  • Dienstag: 08:30 - 15:00
  • Mittwoch: 08:30 - 15:00
  • Donnerstag: 08:30 - 15:00
  • Freitag: 08:30 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Planegg hat ein städtebauliches Grobkonzept für das Bahnhofsareal zwischen dem ehemaligen Heide Volm und der Germeringer Straße gebilligt. Dies markiert den Startschuss für die Detailplanung und den endgültigen Bebauungsplan. Das Konzept umfasst die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, eine Neugestaltung des zentralen Bahnhofsplatzes, Freibereiche, eine Bike-and-ride-Anlage, einen zentralen Supermarkt, zwei Kinderbetreuungseinrichtungen und neue Fußgänger- und Radverbindungen. Der Kastaniengarten soll erhalten und mit anspruchsvoller Gastronomie ausgestattet werden. Zudem ist ein eigenes Energiekonzept für das neue Quartier geplant.

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.