Plüderhausen ist eine Gemeinde östlich von Schorndorf im Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rems-Murr-Kreis
Einwohner
9683 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
73655, 73642
Vorwahl
07181
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aichenbachhof, Neuweilerhof, Plüderwiesenhof, Walkersbach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Plüderhausen
Hauptstraße 2
73655 Plüderhausen
2. Bürgeramt Plüderhausen
Hauptstraße 2
73655 Plüderhausen
3. Ordnungsamt Plüderhausen
Hauptstraße 2
73655 Plüderhausen
Gemeinde Plüderhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Plüderhausen hat am 16. Januar 2025 den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Neusatz II, Änderung Rubensweg 12“ nach Abwägung und Entscheidung der eingegangenen Stellungnahmen beschlossen. Diese treten mit der Bekanntmachung vom 30. Januar 2025 in Kraft. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften können bei der Gemeinde Plüderhausen eingesehen werden.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.