Plüderhausen ist eine Gemeinde östlich von Schorndorf im Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rems-Murr-Kreis
Einwohner
9683 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
73655, 73642
Vorwahl
07181
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aichenbachhof, Neuweilerhof, Plüderwiesenhof, Walkersbach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Plüderhausen
Hauptstraße 2
73655 Plüderhausen
2. Bürgeramt Plüderhausen
Hauptstraße 2
73655 Plüderhausen
3. Ordnungsamt Plüderhausen
Hauptstraße 2
73655 Plüderhausen
Gemeinde Plüderhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Plüderhausen hat am 16. Januar 2025 den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Neusatz II, Änderung Rubensweg 12“ nach Abwägung und Entscheidung der eingegangenen Stellungnahmen beschlossen. Diese treten mit der Bekanntmachung vom 30. Januar 2025 in Kraft. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften können bei der Gemeinde Plüderhausen eingesehen werden.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.