Pohlheim ist eine Stadt im Landkreis Gießen in Hessen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
17.872 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35415
Vorwahlen
06403, 0641, 06404, 06004
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Forstgarten, Obersteinberg, Schiffenberg, Forstgarten, Obersteinberg, Schiffenberg
Adressen:
1. Stadt Pohlheim, Rathausstraße 1, 35415 Pohlheim
2. Bürgerbüro Pohlheim, Rathausstraße 1, 35415 Pohlheim
3. Ordnungsamt Pohlheim, Rathausstraße 1, 35415 Pohlheim
Gemeinde Pohlheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Arbeiten für ein großes Gewerbegebiet in Pohlheim müssen vorerst ruhen, weil ein Gericht einen Baustopp wegen des Schutzes der Feldlerche verhängt hat.
Es gibt verschiedene Bebauungspläne für unterschiedliche Stadtteile, wie den Bebauungsplan Nr. 44 "Am Furt / Schönbornswiese" in Watzenborn-Steinberg, der den wirksamen Flächennutzungsplan ändert.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.