Zu Pohnsdorf gehören die Orte Hohenhorst, Hörnsee-Kronsredder, Neuwühren I, II und III, Oha, Rönnerholz und Sieversdorf
Bundesland
Kreis
Einwohner
399 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
24211, 24223Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
04342
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Oha, Pohnsdorferfeld, Pohnsdorferstauung, Resenkate, Sieversdorf, Oha, Pohnsdorferfeld, Pohnsdorferstauung, Resenkate, Sieversdorf
Adressen:
1. Gemeinde Pohnsdorf
Hauptstraße 1
23738 Pohnsdorf
2. Kreisverwaltung Ostholstein
Markt 1
23730 Eutin
3. Amtsgericht Eutin
Am Schloßgarten 1
23701 Eutin
Gemeinde Pohnsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.