Pressig ist ein Markt im oberfränkischen Landkreis Kronach in Bayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
3894 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96332
Vorwahl
09265
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Brauersdorf, Eila, Felsmhle, Förtschendorf, Friedersdorf, Geschwend, Gifting, Grössau, Haidelsmhle, Hessenmhle, Kugelmhle, Marienroth, Posseck, Sattelmhle, Welitsch, Brauersdorf, Eila, Felsmühle, Förtschendorf, Friedersdorf, Friedersdorfermühle, Geschwend, Gifting, Grössau, Haidelsmühle, Hessenmühle, Kugelmühle, Marienroth, Posseck, Sattelmühle, Welitsch
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Pressig, Hauptstraße 1, 96269 Pressig
2. Ordnungsamt Pressig, Bahnhofstraße 10, 96269 Pressig
3. Finanzamt Hof, Wirthstraße 10, 95028 Hof
Gemeinde Pressig – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.