Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Priesendorf

Priesendorf ist eine Gemeinde im oberfränkischen Landkreis Bamberg und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Lisberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
1517 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96170
Vorwahl
09549
Adresse der Verbandsverwaltung
Am Schloss 6, 96170 Lisberg
Am Schloss 6, 96170 Lisberg 96170 Priesendorf Bayern DE
Website
Ortsteile
Neuhausen, Neuhausen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Priesendorf, Hauptstraße 1, 96149 Priesendorf
2. Finanzamt Bamberg, Gabelsbergerstraße 3, 96052 Bamberg
3. Landratsamt Bamberg, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg
Gemeinde Priesendorf – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00 13:30 - 15:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00 13:30 - 15:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00 13:30 - 15:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00 13:30 - 15:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Bebauungsplan und Flächennutzungsplan für Priesendorf online anfordern. Über Bebauungsplan24 können Bauunterlagen für Priesendorf online bestellt werden. Die Unterlagen werden in der Regel digital als PDF per E-Mail bereitgestellt.