Pullenreuth (bairisch: Bullnrad) ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Tirschenreuth und Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Neusorg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
1605 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95704
Vorwahl
09234
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Arnoldsreuth, Dechantsees, Funkenau, Gibitzenhäusl, Glasschleif, Harlachhammer, Harlachhof, Harlachmhle, Heidelfurth, Kellermhle, Klausenhäusel, Kunzenlohe, Mengersreuth, Neuhof, Neuweiher, Pilgramsreuth, Rehbhl, Rothenfurth, Schindellohe, Schlag, Tannenhäusl, Waldhaus, Zottenwies, Arnoldsreuth, Dechantsees, Funkenau, Gibitzenhäusl, Glasschleif, Harlachhammer, Harlachhof, Harlachmühle, Heidelfurth, Kellermühle, Klausenhäusel, Kunzenlohe, Mengersreuth, Neuhof, Neuweiher, Pilgramsreuth, Rehbühl
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Pullenreuth
Hauptstraße 1
95765 Pullenreuth
2. Ordnungsamt Pullenreuth
Hauptstraße 1
95765 Pullenreuth
3. Finanzamt Weiden
Bahnhofstraße 10
92637 Weiden in der Oberpfalz
Gemeinde Pullenreuth – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.