Pullenreuth (bairisch: Bullnrad) ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Tirschenreuth und Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Neusorg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
1605 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95704
Vorwahl
09234
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Arnoldsreuth, Dechantsees, Funkenau, Gibitzenhäusl, Glasschleif, Harlachhammer, Harlachhof, Harlachmhle, Heidelfurth, Kellermhle, Klausenhäusel, Kunzenlohe, Mengersreuth, Neuhof, Neuweiher, Pilgramsreuth, Rehbhl, Rothenfurth, Schindellohe, Schlag, Tannenhäusl, Waldhaus, Zottenwies, Arnoldsreuth, Dechantsees, Funkenau, Gibitzenhäusl, Glasschleif, Harlachhammer, Harlachhof, Harlachmühle, Heidelfurth, Kellermühle, Klausenhäusel, Kunzenlohe, Mengersreuth, Neuhof, Neuweiher, Pilgramsreuth, Rehbühl
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Pullenreuth
Hauptstraße 1
95765 Pullenreuth
2. Ordnungsamt Pullenreuth
Hauptstraße 1
95765 Pullenreuth
3. Finanzamt Weiden
Bahnhofstraße 10
92637 Weiden in der Oberpfalz
Gemeinde Pullenreuth – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.