Neusorg (bairisch: Neisorch) ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Tirschenreuth und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Neusorg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
1896 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95700
Vorwahl
09234
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Armesberg, Buchlohhäuser, Dreihäuser, Erdenweis, Haid, Haidelfurth, Haselbrunn, Heidelfurth, Höll, Kautzenhof, Kössain, Kösseinehaus, Kreuzweiher, Langentheilen, Leimgruben, Lochau, Neuköslarn, Neusorg, Oberwappenöst, Riglasreuth, Stockau, Trevesen, Trevesenhammer, Wäsch, Weihermhle, Wernersreuth, Wunschenberg, Armesberg, Buchlohhäuser, Dreihäuser, Erdenweis, Haid, Haidelfurth, Haselbrunn, Heidelfurth, Höll, Kautzenhof, Kössain, Kösseinehaus, Kreuzweiher
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Neusorg
Hauptstraße 1
95700 Neusorg
2. Finanzamt Weiden
Schillerstraße 1
92637 Weiden in der Oberpfalz
3. Landratsamt Tirschenreuth
Bahnhofstraße 1
95643 Tirschenreuth
Gemeinde Neusorg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.