Neusorg (bairisch: Neisorch) ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Tirschenreuth und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Neusorg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
1896 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95700
Vorwahl
09234
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Armesberg, Buchlohhäuser, Dreihäuser, Erdenweis, Haid, Haidelfurth, Haselbrunn, Heidelfurth, Höll, Kautzenhof, Kössain, Kösseinehaus, Kreuzweiher, Langentheilen, Leimgruben, Lochau, Neuköslarn, Neusorg, Oberwappenöst, Riglasreuth, Stockau, Trevesen, Trevesenhammer, Wäsch, Weihermhle, Wernersreuth, Wunschenberg, Armesberg, Buchlohhäuser, Dreihäuser, Erdenweis, Haid, Haidelfurth, Haselbrunn, Heidelfurth, Höll, Kautzenhof, Kössain, Kösseinehaus, Kreuzweiher
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Neusorg
Hauptstraße 1
95700 Neusorg
2. Finanzamt Weiden
Schillerstraße 1
92637 Weiden in der Oberpfalz
3. Landratsamt Tirschenreuth
Bahnhofstraße 1
95643 Tirschenreuth
Gemeinde Neusorg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.