Neusorg (bairisch: Neisorch) ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Tirschenreuth und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Neusorg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
1896 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95700
Vorwahl
09234
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Armesberg, Buchlohhäuser, Dreihäuser, Erdenweis, Haid, Haidelfurth, Haselbrunn, Heidelfurth, Höll, Kautzenhof, Kössain, Kösseinehaus, Kreuzweiher, Langentheilen, Leimgruben, Lochau, Neuköslarn, Neusorg, Oberwappenöst, Riglasreuth, Stockau, Trevesen, Trevesenhammer, Wäsch, Weihermhle, Wernersreuth, Wunschenberg, Armesberg, Buchlohhäuser, Dreihäuser, Erdenweis, Haid, Haidelfurth, Haselbrunn, Heidelfurth, Höll, Kautzenhof, Kössain, Kösseinehaus, Kreuzweiher
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Neusorg
Hauptstraße 1
95700 Neusorg
2. Finanzamt Weiden
Schillerstraße 1
92637 Weiden in der Oberpfalz
3. Landratsamt Tirschenreuth
Bahnhofstraße 1
95643 Tirschenreuth
Gemeinde Neusorg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.