Pulsnitz (obersorbisch Połčnica) ist eine sächsische Kleinstadt im Landkreis Bautzen am westlichen Rand der Oberlausitz, etwa 10 km südlich von Kamenz und rund 25 km nordöstlich der Landeshauptstadt Dresden
Bundesland
Landkreis
Einwohner
7345 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01896
Vorwahl
035955
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Pulsnitz
Markt 1
01896 Pulsnitz
2. Ordnungsamt Pulsnitz
Markt 1
01896 Pulsnitz
3. Bürgeramt Pulsnitz
Markt 1
01896 Pulsnitz
Gemeinde Pulsnitz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Pulsnitz hat den Bebauungsplan „Wohnbebauung Hempelberg“ in der Fassung vom 18. Juni 2021 als Satzung beschlossen. Dieser Plan wurde nach der Einbeziehung der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger und der Abwägung ihrer Argumente und Bedenken festgelegt. Zudem wurde eine Erschließungsvereinbarung mit den Eigentümern vorbereitet.
Eine weitere Änderung betraf den Bebauungsplan Nr. 7/II „Weststraße“, der in der Fassung vom 19. März 2021 im vereinfachten Verfahren aufgestellt und beschlossen wurde. Diese Änderung umfasst die Planzeichnung und textlichen Festsetzungen und wurde nach der Abwägung der eingegangenen Hinweise und Bedenken festgelegt.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.