Pulsnitz (obersorbisch Połčnica) ist eine sächsische Kleinstadt im Landkreis Bautzen am westlichen Rand der Oberlausitz, etwa 10 km südlich von Kamenz und rund 25 km nordöstlich der Landeshauptstadt Dresden
Bundesland
Sachsen
Landkreis
Einwohner
7345 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01896
Vorwahl
035955
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Pulsnitz
Markt 1
01896 Pulsnitz
2. Ordnungsamt Pulsnitz
Markt 1
01896 Pulsnitz
3. Bürgeramt Pulsnitz
Markt 1
01896 Pulsnitz
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 18:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Pulsnitz hat den Bebauungsplan „Wohnbebauung Hempelberg“ in der Fassung vom 18. Juni 2021 als Satzung beschlossen. Dieser Plan wurde nach der Einbeziehung der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger und der Abwägung ihrer Argumente und Bedenken festgelegt. Zudem wurde eine Erschließungsvereinbarung mit den Eigentümern vorbereitet.
Eine weitere Änderung betraf den Bebauungsplan Nr. 7/II „Weststraße“, der in der Fassung vom 19. März 2021 im vereinfachten Verfahren aufgestellt und beschlossen wurde. Diese Änderung umfasst die Planzeichnung und textlichen Festsetzungen und wurde nach der Abwägung der eingegangenen Hinweise und Bedenken festgelegt.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.