Rüdersdorf bei Berlin ist eine amtsfreie Gemeinde im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg (Deutschland).
Bundesland
Landkreis
Märkisch-Oderland
Einwohner
15.888 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
15345 (Lichtenow),15378 (Hennickendorf, Herzfelde),, 15562 (Rüdersdorf)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
033638, 033434 (Hennickendorf, Herzfelde, Lichtenow)
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rüdersdorf bei Berlin
Hauptstraße 1
15562 Rüdersdorf bei Berlin
2. Bürgeramt Rüdersdorf
Hauptstraße 1
15562 Rüdersdorf bei Berlin
3. Ordnungsamt Rüdersdorf
Hauptstraße 1
15562 Rüdersdorf bei Berlin
Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeindevertretung von Rüdersdorf bei Berlin hat den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 53 "Biomassezentrum Hennickendorf" gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Dieser Plan betrifft den Ortsteil Hennickendorf und regelt die zulässigen und unzulässigen Bodennutzungen im entsprechenden Gebiet.
Ein weiterer Bebauungsplan, der aktuell bearbeitet wird, ist der Bebauungsplan Nr. 07 Bebauung an der Karl-Marx-Straße / Am Wiesengrund, der als 1. Änderung vorliegt und das Bodennutzungskonzept der Gemeinde umsetzt.
Zudem gibt es einen laufenden Rechtsstreit um einen 2017 beschlossenen Bebauungsplan, gegen den ein Eigentümer mehrerer Grundstücke geklagt hat und den er für unwirksam erklärt sehen möchte.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.