Radeburg ist eine Stadt im sächsischen Landkreis Meißen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
7278 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
01468–01471
Vorwahl
035208
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Radeburg
Markt 1
01471 Radeburg
2. Einwohnermeldeamt Radeburg
Markt 1
01471 Radeburg
3. Ordnungsamt Radeburg
Markt 1
01471 Radeburg
Gemeinde Radeburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Radeburg wurde in der letzten Sitzung des Stadtrates am 26. September 2024 eine Änderung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den Einzelhandelsstandort an der Großenhainer Straße mit öffentlicher Beteiligung beschlossen. Dies betraf insbesondere die Neuregelung für den Asia Imbiss von Tham Nguyen Hong, der nach dem Umbau des REWE-Marktes umgestellt werden muss und dafür Genehmigungen erforderlich sind.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.