Radeburg ist eine Stadt im sächsischen Landkreis Meißen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
7278 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
01468–01471
Vorwahl
035208
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Radeburg
Markt 1
01471 Radeburg
2. Einwohnermeldeamt Radeburg
Markt 1
01471 Radeburg
3. Ordnungsamt Radeburg
Markt 1
01471 Radeburg
Gemeinde Radeburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Radeburg wurde in der letzten Sitzung des Stadtrates am 26. September 2024 eine Änderung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den Einzelhandelsstandort an der Großenhainer Straße mit öffentlicher Beteiligung beschlossen. Dies betraf insbesondere die Neuregelung für den Asia Imbiss von Tham Nguyen Hong, der nach dem Umbau des REWE-Marktes umgestellt werden muss und dafür Genehmigungen erforderlich sind.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.