Radeburg ist eine Stadt im sächsischen Landkreis Meißen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
7278 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
01468–01471
Vorwahl
035208
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Radeburg
Markt 1
01471 Radeburg
2. Einwohnermeldeamt Radeburg
Markt 1
01471 Radeburg
3. Ordnungsamt Radeburg
Markt 1
01471 Radeburg
Gemeinde Radeburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Radeburg wurde in der letzten Sitzung des Stadtrates am 26. September 2024 eine Änderung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den Einzelhandelsstandort an der Großenhainer Straße mit öffentlicher Beteiligung beschlossen. Dies betraf insbesondere die Neuregelung für den Asia Imbiss von Tham Nguyen Hong, der nach dem Umbau des REWE-Marktes umgestellt werden muss und dafür Genehmigungen erforderlich sind.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.