Radeburg ist eine Stadt im sächsischen Landkreis Meißen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
7278 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
01468–01471
Vorwahl
035208
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Radeburg
Markt 1
01471 Radeburg
2. Einwohnermeldeamt Radeburg
Markt 1
01471 Radeburg
3. Ordnungsamt Radeburg
Markt 1
01471 Radeburg
Gemeinde Radeburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Radeburg wurde in der letzten Sitzung des Stadtrates am 26. September 2024 eine Änderung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den Einzelhandelsstandort an der Großenhainer Straße mit öffentlicher Beteiligung beschlossen. Dies betraf insbesondere die Neuregelung für den Asia Imbiss von Tham Nguyen Hong, der nach dem Umbau des REWE-Marktes umgestellt werden muss und dafür Genehmigungen erforderlich sind.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.