Der Name Raesfeld steht sowohl für das Dorf selber als auch die Gesamtgemeinde Raesfeld
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
11.574 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
46348
Vorwahl
02865
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Dämmerwald, Homer, Overbeck, Dämmerwald, Homer, Overbeck
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Raesfeld
Hauptstraße 10
46348 Raesfeld
2. Bürgeramt Raesfeld
Hauptstraße 10
46348 Raesfeld
3. Ordnungsamt Raesfeld
Hauptstraße 10
46348 Raesfeld
Gemeinde Raesfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In den Gewerbegebieten Raesfeld Süd und Erle sollen künftig auch Bürogebäude zulässig sein, nachdem der Planungsausschuss den Bebauungsplan RA 27 und den Bebauungsplan ER 17 geändert hat.
Die Baugrundstücke im Bereich des Bebauungsplans Holten/Heideweg in Erle werden nach dem bewährten Verfahren vergeben, nachdem der Hauptausschuss dem Rat empfohlen hat, den Bebauungsplan umzusetzen.
In Erle wird das Baugebiet an der Wehler Straße erweitert, wobei etwa 40 neue Baugrundstücke entstehen sollen; der Bebauungsplan liegt derzeit öffentlich aus und soll bis zum Sommer beschlossen sein.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung