Raesfeld [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈraːsˌfɛlt] (niederdeutsch Raosfeld) liegt in Westmünsterland im Nordwesten des Bundeslands Nordrhein-Westfalen und ist eine kreisangehörige Gemeinde des Kreises Borken im Regierungsbezirk Münster
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
11.574 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
46348
Vorwahl
02865
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Dämmerwald, Homer, Overbeck, Dämmerwald, Homer, Overbeck
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Raesfeld
Hauptstraße 10
46348 Raesfeld
2. Bürgeramt Raesfeld
Hauptstraße 10
46348 Raesfeld
3. Ordnungsamt Raesfeld
Hauptstraße 10
46348 Raesfeld
Gemeinde Raesfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In den Gewerbegebieten Raesfeld Süd und Erle sollen künftig auch Bürogebäude zulässig sein, nachdem der Planungsausschuss den Bebauungsplan RA 27 und den Bebauungsplan ER 17 geändert hat.
Die Baugrundstücke im Bereich des Bebauungsplans Holten/Heideweg in Erle werden nach dem bewährten Verfahren vergeben, nachdem der Hauptausschuss dem Rat empfohlen hat, den Bebauungsplan umzusetzen.
In Erle wird das Baugebiet an der Wehler Straße erweitert, wobei etwa 40 neue Baugrundstücke entstehen sollen; der Bebauungsplan liegt derzeit öffentlich aus und soll bis zum Sommer beschlossen sein.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.