Der Name Raesfeld steht sowohl für das Dorf selber als auch die Gesamtgemeinde Raesfeld
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
11.574 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
46348
Vorwahl
02865
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Dämmerwald, Homer, Overbeck, Dämmerwald, Homer, Overbeck
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Raesfeld
Hauptstraße 10
46348 Raesfeld
2. Bürgeramt Raesfeld
Hauptstraße 10
46348 Raesfeld
3. Ordnungsamt Raesfeld
Hauptstraße 10
46348 Raesfeld
Gemeinde Raesfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In den Gewerbegebieten Raesfeld Süd und Erle sollen künftig auch Bürogebäude zulässig sein, nachdem der Planungsausschuss den Bebauungsplan RA 27 und den Bebauungsplan ER 17 geändert hat.
Die Baugrundstücke im Bereich des Bebauungsplans Holten/Heideweg in Erle werden nach dem bewährten Verfahren vergeben, nachdem der Hauptausschuss dem Rat empfohlen hat, den Bebauungsplan umzusetzen.
In Erle wird das Baugebiet an der Wehler Straße erweitert, wobei etwa 40 neue Baugrundstücke entstehen sollen; der Bebauungsplan liegt derzeit öffentlich aus und soll bis zum Sommer beschlossen sein.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.