Der Name Raesfeld steht sowohl für das Dorf selber als auch die Gesamtgemeinde Raesfeld
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
11.574 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
46348
Vorwahl
02865
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Dämmerwald, Homer, Overbeck, Dämmerwald, Homer, Overbeck
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Raesfeld
Hauptstraße 10
46348 Raesfeld
2. Bürgeramt Raesfeld
Hauptstraße 10
46348 Raesfeld
3. Ordnungsamt Raesfeld
Hauptstraße 10
46348 Raesfeld
Gemeinde Raesfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In den Gewerbegebieten Raesfeld Süd und Erle sollen künftig auch Bürogebäude zulässig sein, nachdem der Planungsausschuss den Bebauungsplan RA 27 und den Bebauungsplan ER 17 geändert hat.
Die Baugrundstücke im Bereich des Bebauungsplans Holten/Heideweg in Erle werden nach dem bewährten Verfahren vergeben, nachdem der Hauptausschuss dem Rat empfohlen hat, den Bebauungsplan umzusetzen.
In Erle wird das Baugebiet an der Wehler Straße erweitert, wobei etwa 40 neue Baugrundstücke entstehen sollen; der Bebauungsplan liegt derzeit öffentlich aus und soll bis zum Sommer beschlossen sein.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.