Randersacker ist ein Markt und zugleich eine Stadtrandgemeinde der Stadt Würzburg im unterfränkischen Landkreis Würzburg und ein bekannter Weinanbauort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
3504 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97236
Vorwahl
0931
Adresse derMarktverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Randersacker
Hauptstraße 1
97236 Randersacker
2. Ordnungsamt Randersacker
Hauptstraße 1
97236 Randersacker
3. Bürgerbüro Randersacker
Hauptstraße 1
97236 Randersacker
Gemeinde Randersacker – Öffnungszeiten
- Montag: 07:15 - 16:00
- Dienstag: 07:15 - 16:00
- Mittwoch: 07:15 - 16:00
- Donnerstag: 07:15 - 16:00
- Freitag: 07:15 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Randersacker in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen behandeln hauptsächlich allgemeine Informationen zu Grundstückspreisen und Bebauungsplänen in anderen Orten wie Würzburg und Tauberbischofsheim.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.