Randersacker ist ein Markt und zugleich eine Stadtrandgemeinde der Stadt Würzburg im unterfränkischen Landkreis Würzburg und ein bekannter Weinanbauort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
3504 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97236
Vorwahl
0931
Adresse derMarktverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Randersacker
Hauptstraße 1
97236 Randersacker
2. Ordnungsamt Randersacker
Hauptstraße 1
97236 Randersacker
3. Bürgerbüro Randersacker
Hauptstraße 1
97236 Randersacker
Gemeinde Randersacker – Öffnungszeiten
- Montag: 07:15 - 16:00
- Dienstag: 07:15 - 16:00
- Mittwoch: 07:15 - 16:00
- Donnerstag: 07:15 - 16:00
- Freitag: 07:15 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Randersacker in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen behandeln hauptsächlich allgemeine Informationen zu Grundstückspreisen und Bebauungsplänen in anderen Orten wie Würzburg und Tauberbischofsheim.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.