Rottendorf ist eine Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Würzburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
5380 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97228
Vorwahl
09302
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Badhaus, Berghof, Gösselsdorf, Grimmerthal, Hohersdorf, Inzendorf, Littenhof, Rödlmhle, Rothof, Rottendorf, Scharlmhle, Wöllriederhof, Wolfsbach, Zißlmhle, Badhaus, Berghof, Gösselsdorf, Grimmerthal, Hohersdorf, Inzendorf, Littenhof, Rödlmühle, Rothof, Scharlmühle, Wöllriederhof, Wolfsbach, Zißlmühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rottendorf
Hauptstraße 1
97228 Rottendorf
2. Ordnungsamt Rottendorf
Hauptstraße 1
97228 Rottendorf
3. Finanzamt Würzburg
Am Stadtgraben 1
97082 Würzburg
Gemeinde Rottendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 07:15 - 16:00
- Dienstag: 07:15 - 16:00
- Mittwoch: 07:15 - 16:00
- Donnerstag: 07:15 - 16:00
- Freitag: 07:15 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.