Rottendorf ist eine Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Würzburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
5380 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97228
Vorwahl
09302
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Badhaus, Berghof, Gösselsdorf, Grimmerthal, Hohersdorf, Inzendorf, Littenhof, Rödlmhle, Rothof, Rottendorf, Scharlmhle, Wöllriederhof, Wolfsbach, Zißlmhle, Badhaus, Berghof, Gösselsdorf, Grimmerthal, Hohersdorf, Inzendorf, Littenhof, Rödlmühle, Rothof, Scharlmühle, Wöllriederhof, Wolfsbach, Zißlmühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rottendorf
Hauptstraße 1
97228 Rottendorf
2. Ordnungsamt Rottendorf
Hauptstraße 1
97228 Rottendorf
3. Finanzamt Würzburg
Am Stadtgraben 1
97082 Würzburg
Gemeinde Rottendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 07:15 - 16:00
- Dienstag: 07:15 - 16:00
- Mittwoch: 07:15 - 16:00
- Donnerstag: 07:15 - 16:00
- Freitag: 07:15 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.