Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Rattelsdorf

Rattelsdorf ist ein Markt im oberfränkischen Landkreis Bamberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
4585 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96179
Vorwahlen
09547, 09533
Adresse derMarktverwaltung
Grabenstraße 26, 96179 Rattelsdorf
Grabenstraße 26, 96179 Rattelsdorf 07646 Bayern DE
Website
Ortsteile
Freudeneck, Helfenroth, Höfen, Höfenneusig, Medlitz, Mrsbach, Zaugendorf, Freudeneck, Helfenroth, Höfen, Höfenneusig, Medlitz, Mürsbach, Zaugendorf
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rattelsdorf, Hauptstraße 1, 96179 Rattelsdorf
2. Ordnungsamt Rattelsdorf, Hauptstraße 1, 96179 Rattelsdorf
3. Finanzamt Bamberg, Ludwigstraße 1, 96052 Bamberg
Gemeinde Rattelsdorf – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00 13:30 - 15:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00 13:30 - 15:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00 13:30 - 15:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00 13:30 - 15:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?

Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:

  • GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
  • GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen

Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung