Rechtenstein ist eine Gemeinde im Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Alb-Donau-Kreis
Einwohner
303 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89611
Vorwahl
07375
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Laufenmhle, Mittenhausen, Posenheim, Reichenstein, Talheim, Laufenmühle, Mittenhausen, Posenheim, Reichenstein, Talheim
Adressen:
1. Regierung des Fürstentums Liechtenstein, Städtle 38, 9490 Vaduz
2. Landtag des Fürstentums Liechtenstein, Städtle 38, 9490 Vaduz
3. Fürstliche Verwaltung, Schlossweg 1, 9490 Vaduz
Gemeinde Rechtenstein – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Munderkingen hat am 05.03.2024 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan für die Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebiets an der B 311 in südwestlicher Richtung aufzustellen. Dies soll den ortsansässigen Gewerbebetrieben Erweiterungsmöglichkeiten anbieten und die Ansiedelung neuer Gewerbebetriebe ermöglichen, um Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst etwa 1,41 ha und liegt südwestlich des bestehenden Gewerbegebiets in Munderkingen. Die Planunterlagen waren vom 11.03.2024 bis 12.04.2024 öffentlich einsehbar und es bestand die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.