Rechtenstein ist eine Gemeinde im Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Alb-Donau-Kreis
Einwohner
303 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89611
Vorwahl
07375
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Laufenmhle, Mittenhausen, Posenheim, Reichenstein, Talheim, Laufenmühle, Mittenhausen, Posenheim, Reichenstein, Talheim
Adressen:
1. Regierung des Fürstentums Liechtenstein, Städtle 38, 9490 Vaduz
2. Landtag des Fürstentums Liechtenstein, Städtle 38, 9490 Vaduz
3. Fürstliche Verwaltung, Schlossweg 1, 9490 Vaduz
Gemeinde Rechtenstein – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Munderkingen hat am 05.03.2024 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan für die Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebiets an der B 311 in südwestlicher Richtung aufzustellen. Dies soll den ortsansässigen Gewerbebetrieben Erweiterungsmöglichkeiten anbieten und die Ansiedelung neuer Gewerbebetriebe ermöglichen, um Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst etwa 1,41 ha und liegt südwestlich des bestehenden Gewerbegebiets in Munderkingen. Die Planunterlagen waren vom 11.03.2024 bis 12.04.2024 öffentlich einsehbar und es bestand die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.