Reckendorf ist eine Gemeinde im oberfränkischen Landkreis Bamberg und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Baunach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
1969 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96182
Vorwahl
09544
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Dorgendorf, Laimbach, Laimbachsmhle, Priegendorf, Reckendorf, Reckenneusig, Dorgendorf, Laimbach, Laimbachsmühle, Priegendorf, Reckenneusig
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Reckendorf
Hauptstraße 12
96182 Reckendorf
2. Finanzamt Bamberg
Ludwigstraße 10
96052 Bamberg
3. Landratsamt Bamberg
Ob. Sand 4
96049 Bamberg
Gemeinde Reckendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.