Regis-Breitingen ist eine Kleinstadt im Landkreis Leipzig in Sachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
3777 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04565
Vorwahlen
034343 (Regis-Breitingen)034492 (Ramsdorf)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Regis-Breitingen
Hauptstraße 1
04539 Regis-Breitingen
2. Einwohnermeldeamt Regis-Breitingen
Hauptstraße 1
04539 Regis-Breitingen
3. Ordnungsamt Regis-Breitingen
Hauptstraße 1
04539 Regis-Breitingen
Gemeinde Regis-Breitingen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Regis-Breitingen in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen befassen sich hauptsächlich mit Strukturentwicklungskonzepten und allgemeinen städtischen Entwicklungen, aber nicht mit spezifischen Bebauungsplänen.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.