Rehden ist eine Gemeinde und der Sitz der Samtgemeinde Rehden im Landkreis Diepholz in Niedersachsen (Deutschland).
Bundesland
Landkreis
Einwohner
2352 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49453
Vorwahl
05446
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bollhorst, Dieckmann, Ehrling, Fladder, Heidmoor, Lohaus, Mackenstedt, Siebenhäuser, Wähaus, Wetscherbruch, Wetscherfeld, WetscherFladder, Wetscherwiesen, Bollhorst, Dieckmann, Ehrling, Fladder, Heidmoor, Lohaus, Mackenstedt, Siebenhäuser, Wähaus, Wetscherbruch, Wetscherfeld, WetscherFladder, Wetscherwiesen
Adressen:
1. Gemeinde Rehden
Am Markt 1
49453 Rehden
2. Landkreis Diepholz
Am Schüttenhof 1
49356 Diepholz
3. Stadtverwaltung Diepholz
Markt 1
49356 Diepholz
Gemeinde Rehden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.