Rehling ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Aichach-Friedberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Aichach-Friedberg
Einwohner
2555 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86508
Vorwahl
08237
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Allmering, Au, Gamling, Kagering, Oberach, Rohrbach, Sägmhle, StStephan, Scherneck, Unterach, Allmering, Au, Gamling, Kagering, Oberach, Rohrbach, Sägmühle, StStephan, Scherneck, Unterach
Adressen:
1. Gemeinde Rehling, Hauptstraße 1, 86444 Rehling
2. Landratsamt Aichach-Friedberg, Bahnhofstraße 11, 86470 Aichach
3. Amtsgericht Aichach, Am Schloß 1, 86551 Aichach
Gemeinde Rehling – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.