Reichertsheim ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Reichertsheim.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
1643 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84437
Vorwahlen
08073 (Reichertsheim), 08072 (Ramsau)
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Albanstett, Allram, Anzenberg, Bergham, Blmstatt, Brandstett, Danzern, Erlach, Etz, Frst, Gewaig, Graben, Grund, Heberding, Hermannsöd, Hingerszell, Hodering, Höhenberg, Hub, Irling, Kagen, Knstätt, Manholding, Mitterberg, Oberbichl, Oedgassen, Pfaffenberg, Pfeilstett, Reithof, Reitmair, Riedbach, Sachsenstätt, Salmannsbichl, Saueröd, Schachen, Sonnen, Steinbach, Stocket, Stöckl, Thambach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Reichertsheim, Hauptstraße 1, 83562 Reichertsheim
2. Finanzamt Rosenheim, Heiliggeiststraße 1, 83022 Rosenheim
3. Landratsamt Rosenheim, Brixstraße 1, 83022 Rosenheim
Gemeinde Reichertsheim – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.