Reischach ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Altötting und ein Mitglied der gleichnamigen Verwaltungsgemeinschaft.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2650 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84571
Vorwahl
08670
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Adstetten, Aichberg, Arbing, Augassen, Aushofen, Breitenaich, Buch, Burgharting, Daxöd, Dietersberg, Ecking, Eder, Ehrnsberg, Endlkirchen, Fachenberg, Fuchshub, Gilgöd, Gmeinholzen, Golderberg, Großillenberg, Grub, Guntendobl, Haizing, Harland, Hatzelsberg, Heitzmannsberg, Hitzing, Hölzlwimm, Hoheneck, Indobl, Kienberg, Kirchhaunberg, Kleinillenberg, Lanzenberg, Maierhof, Maschberg, Mittermhl, Moosgrub, Nunend, Oberfriesing
Adressen:
1. Gemeinde Reischach, Hauptstraße 1, 39030 Reischach, Italien
2. Finanzamt Bruneck, Bahnhofstraße 1, 39031 Bruneck, Italien
3. Landesagentur für Umwelt, Viale Dr. Josef Streiter, 3, 39100 Bozen, Italien
Gemeinde Reischach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.