Reischach ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Altötting und ein Mitglied der gleichnamigen Verwaltungsgemeinschaft.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2650 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84571
Vorwahl
08670
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Adstetten, Aichberg, Arbing, Augassen, Aushofen, Breitenaich, Buch, Burgharting, Daxöd, Dietersberg, Ecking, Eder, Ehrnsberg, Endlkirchen, Fachenberg, Fuchshub, Gilgöd, Gmeinholzen, Golderberg, Großillenberg, Grub, Guntendobl, Haizing, Harland, Hatzelsberg, Heitzmannsberg, Hitzing, Hölzlwimm, Hoheneck, Indobl, Kienberg, Kirchhaunberg, Kleinillenberg, Lanzenberg, Maierhof, Maschberg, Mittermhl, Moosgrub, Nunend, Oberfriesing
Adressen:
1. Gemeinde Reischach, Hauptstraße 1, 39030 Reischach, Italien
2. Finanzamt Bruneck, Bahnhofstraße 1, 39031 Bruneck, Italien
3. Landesagentur für Umwelt, Viale Dr. Josef Streiter, 3, 39100 Bozen, Italien
Gemeinde Reischach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.