Die Stadt Emsdetten?/i (plattdeutsch Detten) liegt in Westfalen an der Ems und am Emsdettener Mühlenbach im nördlichen Teil des Münsterlandes.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
SteinfurtVorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/Landkreis existiert nicht
Einwohner
35.927 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48282
Vorwahl
02572
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hembergen, Hembergen
Gemeinde Emsdetten – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Emsdetten wurden mehrere Bebauungspläne und Satzungen in öffentlichen Verfahren eingeleitet. Es gibt insgesamt 450 rechtskräftige Bebauungspläne, sowie Flächennutzungsplan-änderungen und Außen- und Innenbereichssatzungen. Aktuell sind mehrere Bebauungspläne im Aufstellungsverfahren, wie der Bebauungsplan Nr. 029 für das Gewerbegebiet. Zudem gibt es interaktive Übersichten und Bürgerbeteiligungen zu den laufenden Planungen.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.