Die Stadt Emsdetten?/i (plattdeutsch Detten) liegt in Westfalen an der Ems und am Emsdettener Mühlenbach im nördlichen Teil des Münsterlandes.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
SteinfurtVorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/Landkreis existiert nicht
Einwohner
35.927 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48282
Vorwahl
02572
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hembergen, Hembergen
Gemeinde Emsdetten – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Emsdetten wurden mehrere Bebauungspläne und Satzungen in öffentlichen Verfahren eingeleitet. Es gibt insgesamt 450 rechtskräftige Bebauungspläne, sowie Flächennutzungsplan-änderungen und Außen- und Innenbereichssatzungen. Aktuell sind mehrere Bebauungspläne im Aufstellungsverfahren, wie der Bebauungsplan Nr. 029 für das Gewerbegebiet. Zudem gibt es interaktive Übersichten und Bürgerbeteiligungen zu den laufenden Planungen.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.