Die Stadt Emsdetten?/i (plattdeutsch Detten) liegt in Westfalen an der Ems und am Emsdettener Mühlenbach im nördlichen Teil des Münsterlandes.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
SteinfurtVorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/Landkreis existiert nicht
Einwohner
35.927 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48282
Vorwahl
02572
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hembergen, Hembergen
Gemeinde Emsdetten – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Emsdetten wurden mehrere Bebauungspläne und Satzungen in öffentlichen Verfahren eingeleitet. Es gibt insgesamt 450 rechtskräftige Bebauungspläne, sowie Flächennutzungsplan-änderungen und Außen- und Innenbereichssatzungen. Aktuell sind mehrere Bebauungspläne im Aufstellungsverfahren, wie der Bebauungsplan Nr. 029 für das Gewerbegebiet. Zudem gibt es interaktive Übersichten und Bürgerbeteiligungen zu den laufenden Planungen.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.