Die Stadt Emsdetten?/i (plattdeutsch Detten) liegt in Westfalen an der Ems und am Emsdettener Mühlenbach im nördlichen Teil des Münsterlandes.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
SteinfurtVorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/Landkreis existiert nicht
Einwohner
35.927 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48282
Vorwahl
02572
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hembergen, Hembergen
Gemeinde Emsdetten – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Emsdetten wurden mehrere Bebauungspläne und Satzungen in öffentlichen Verfahren eingeleitet. Es gibt insgesamt 450 rechtskräftige Bebauungspläne, sowie Flächennutzungsplan-änderungen und Außen- und Innenbereichssatzungen. Aktuell sind mehrere Bebauungspläne im Aufstellungsverfahren, wie der Bebauungsplan Nr. 029 für das Gewerbegebiet. Zudem gibt es interaktive Übersichten und Bürgerbeteiligungen zu den laufenden Planungen.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.