Rheinmünster ist eine Gemeinde in Baden-Württemberg, die zum Landkreis Rastatt gehört.
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
6945 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
77836
Vorwahlen
07227, 07229
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Rheinmünster, Hauptstraße 1, 77836 Rheinmünster
2. Ordnungsamt Rheinmünster, Hauptstraße 1, 77836 Rheinmünster
3. Bürgeramt Rheinmünster, Hauptstraße 1, 77836 Rheinmünster
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 11:30
Dienstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
Mittwoch: 09:00 - 11:30
Donnerstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Rheinmünster in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen behandeln hauptsächlich Themen aus der Gemeinde Lauf und der Stadt Kehl, nicht aus Rheinmünster.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.