Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Rhönblick

Rhönblick ist eine Gemeinde in der Rhön im Landkreis Schmalkalden-Meiningen im fränkisch geprägten Süden von Thüringen
Bundesland
Landkreis
Schmalkalden-Meiningen
Einwohner
2643 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
98617
Vorwahlen
036943, 036945 (Gleimershausen, Haselbach, Hermannsfeld)
Adresse der Gemeinde
Marktgasse 106, 98617 Rhönblick OT Helmershausen
Marktgasse 106, 98617 Rhönblick OT Helmershausen 98617 Thüringen DE
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rhönblick
Hauptstraße 1
36457 Rhönblick

2. Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Am Schloß 2
98574 Schmalkalden

3. Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
Bahnhofstraße 7
99084 Erfurt
Gemeinde Rhönblick – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:

FAQ

Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?

Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:

  1. Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
  2. Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
  3. Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
  4. Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
  5. Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.

Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.