Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Rhönblick

Rhönblick ist eine Gemeinde in der Rhön im Landkreis Schmalkalden-Meiningen im fränkisch geprägten Süden von Thüringen
Bundesland
Landkreis
Schmalkalden-Meiningen
Einwohner
2643 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
98617
Vorwahlen
036943, 036945 (Gleimershausen, Haselbach, Hermannsfeld)
Adresse der Gemeinde
Marktgasse 106, 98617 Rhönblick OT Helmershausen
Marktgasse 106, 98617 Rhönblick OT Helmershausen 98617 Thüringen DE
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rhönblick
Hauptstraße 1
36457 Rhönblick

2. Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Am Schloß 2
98574 Schmalkalden

3. Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
Bahnhofstraße 7
99084 Erfurt
Gemeinde Rhönblick – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:

FAQ

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.