Rieseby (dänisch: Risby, plattdeutsch: Riesby) ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
2822 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24354
Vorwahlen
04355, 04358
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Basdorf, Boholm, Buchholz, Bchenau, Bstorf, Dingstock, Drengberg, Hörst, Hopfenholz, Hummelweth, Kratt, Krieseby, Kriesebyau, Legeholz, Moorholz, Mrholm, Neuwiese, Norby, Norbyfeld, Norbyheide, Nordberg, Ornumholz, Patermeß, Petriholz, Saxtorf, Schleibrcke, Sönderby, Sönderbyhof, Steckswiese, Stubbe, Stubberholz, Tiergarten, Uhlenholz, Voßkuhl, Zimmert, Basdorf, Boholm, Buchholz, Büchenau, Büstorf
Adressen:
1. Gemeinde Rieseby
Am Markt 1
24354 Rieseby
2. Amtsgericht Eckernförde
Am Schwanenweg 1
24340 Eckernförde
3. Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
An der Geerdtsstraße 1
24768 Rendsburg
Gemeinde Rieseby – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.