Rieseby (dänisch: Risby, plattdeutsch: Riesby) ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
2822 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24354
Vorwahlen
04355, 04358
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Basdorf, Boholm, Buchholz, Bchenau, Bstorf, Dingstock, Drengberg, Hörst, Hopfenholz, Hummelweth, Kratt, Krieseby, Kriesebyau, Legeholz, Moorholz, Mrholm, Neuwiese, Norby, Norbyfeld, Norbyheide, Nordberg, Ornumholz, Patermeß, Petriholz, Saxtorf, Schleibrcke, Sönderby, Sönderbyhof, Steckswiese, Stubbe, Stubberholz, Tiergarten, Uhlenholz, Voßkuhl, Zimmert, Basdorf, Boholm, Buchholz, Büchenau, Büstorf
Adressen:
1. Gemeinde Rieseby
Am Markt 1
24354 Rieseby
2. Amtsgericht Eckernförde
Am Schwanenweg 1
24340 Eckernförde
3. Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
An der Geerdtsstraße 1
24768 Rendsburg
Gemeinde Rieseby – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.