Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Rieste

Rieste ist eine Gemeinde innerhalb der Samtgemeinde Bersenbrück im Norden des Landkreises Osnabrück in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
3620 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49597
Vorwahl
05464
Adresse der Gemeinde
Bahnhofstraße 23, 49597 Rieste
Bahnhofstraße 23, 49597 Rieste 49597 Niedersachsen DE
Website
Ortsteile
Hadern, Hlsort, Lage,Kloster, Maschort, GroßWittefelderOrt, Hadern, Hülsort, KleinWittefelderort, Maschort
Adressen:
1. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn

2. Deutsche Rentenversicherung Bund
Friedrichstraße 120
10117 Berlin

3. Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Hannoversche Allee 60
30135 Hannover
Gemeinde Rieste – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:30 14:00 - 15:30
  • Dienstag: 09:00 - 12:30 14:00 - 15:30
  • Mittwoch: 09:00 - 12:30 14:00 - 15:30
  • Donnerstag: 09:00 - 12:30 14:00 - 15:30
  • Freitag: 09:00 - 12:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?

Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:

  • Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
  • Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
  • Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
  • Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung

Typische Festsetzungen umfassen:

  • Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
  • Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
  • Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
  • Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
  • Verkehrsflächen
  • Grünflächen und Pflanzgebote
  • Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
  • Flächen für den Gemeinbedarf

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.