Bissendorf ist eine Gemeinde im Zentrum des Landkreises Osnabrück in Niedersachsen mit den größeren Ortsteilen Bissendorf, Schledehausen und Wissingen.
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Einwohner
14.680 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49143
Vorwahl
05402
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Achelriede, Cronsundern, Himbergen, Stockum, Uphausen-Eistrup, Wennebostel, Achelriede, Cronsundern, Himbergen, Stockum, Uphausen-Eistrup, Wennebostel
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:30
Dienstag: 08:30 - 12:30
Mittwoch: 08:30 - 12:30
Donnerstag: 12:00 - 16:00
Freitag: 08:30 - 12:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Bissendorf plant trotz zahlreicher Einwände die 45. Änderung des Flächennutzungsplans, die die Ausweisung von Gewerbegebieten im Natberger Feld vorsieht. Die Einwender befürchten Beeinträchtigungen durch Lärm, Verkehr, Staub und Gerüche, sowie negative Auswirkungen auf die Grundwasserqualität und die landwirtschaftlichen Nutzflächen. Trotz dieser Bedenken sieht die Gemeinde keine unzumutbaren oder unzulässigen Beeinträchtigungen und plant, das Verfahren fortzuführen. Es gibt auch Kritik an der Planung wegen Widerspruchs zum Regionalen Raumordnungsprogramm und zum Gemeindeentwicklungsplan. Die Gemeinde argumentiert, dass keine alternativen Gewerbegebiete verfügbar sind und die Arbeitsplatzsituation gesichert sei.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.