Bissendorf ist eine Gemeinde im Zentrum des Landkreises Osnabrück in Niedersachsen mit den größeren Ortsteilen Bissendorf, Schledehausen und Wissingen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
14.680 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49143
Vorwahl
05402
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Achelriede, Cronsundern, Himbergen, Stockum, Uphausen-Eistrup, Wennebostel, Achelriede, Cronsundern, Himbergen, Stockum, Uphausen-Eistrup, Wennebostel
Gemeinde Bissendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 12:00 - 16:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Bissendorf plant trotz zahlreicher Einwände die 45. Änderung des Flächennutzungsplans, die die Ausweisung von Gewerbegebieten im Natberger Feld vorsieht. Die Einwender befürchten Beeinträchtigungen durch Lärm, Verkehr, Staub und Gerüche, sowie negative Auswirkungen auf die Grundwasserqualität und die landwirtschaftlichen Nutzflächen. Trotz dieser Bedenken sieht die Gemeinde keine unzumutbaren oder unzulässigen Beeinträchtigungen und plant, das Verfahren fortzuführen. Es gibt auch Kritik an der Planung wegen Widerspruchs zum Regionalen Raumordnungsprogramm und zum Gemeindeentwicklungsplan. Die Gemeinde argumentiert, dass keine alternativen Gewerbegebiete verfügbar sind und die Arbeitsplatzsituation gesichert sei.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.