Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Rodenberg

Rodenberg ist eine Stadt im Osten des Landkreises Schaumburg in Niedersachsen und gehört zur Samtgemeinde Rodenberg, deren Verwaltungssitz sie ist.
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Schaumburg
Einwohner
6502 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31552
Vorwahl
05723
Adresse der Stadtverwaltung
Adressen:
1. Stadt Rodenberg, Am Markt 1, 31867 Rodenberg
2. Ordnungsamt Rodenberg, Am Markt 1, 31867 Rodenberg
3. Bürgerbüro Rodenberg, Am Markt 1, 31867 Rodenberg
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 15:30 Dienstag: 08:00 - 15:30 Mittwoch: 08:00 - 15:30 Donnerstag: 08:00 - 15:30 Freitag: 08:00 - 13:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Samtgemeinde Rodenberg plant die 54. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bebauungsplan Nr. 9 „Am alten Bahnhof“ zu schaffen. Dieser Bebauungsplan zielt auf die Errichtung einer Kindertagesstätte in der Gemeinde Messenkamp ab. Die Änderung umfasst die Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches und die Standortprüfung alternativer Flächen.

Zusätzlich gibt es Kontroversen um den Bebauungsplan Nr. 60 in Rodenberg, der die Entwicklung eines soziokulturellen Zentrums mit Wohnungen, einem Restaurant, einem multifunktionalen Saal und Tagespflegeplätzen vorsieht. Bürgerinitiativen kritisieren die Höhe des geplanten Gebäudes, die Bebauungsdichte und die mangelnde Berücksichtigung von Bedenken der Anwohner.

FAQ

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.