Ronnenberg ist eine Stadt und selbständige Gemeinde in der Region Hannover, Niedersachsen, die zum Calenberger Land zählt.
Bundesland
Landkreis
Region Hannover
Einwohner
24.239 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
30952
Vorwahlen
0511, 05109, 05108
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
BettenserGarten, Kckenmhle, BettenserGarten, Kückenmühle
Adressen:
1. Stadt Ronnenberg
Am Markt 1
30952 Ronnenberg
2. Bürgeramt Ronnenberg
Am Markt 1
30952 Ronnenberg
3. Ordnungsamt Ronnenberg
Am Markt 1
30952 Ronnenberg
Gemeinde Ronnenberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Ronnenberg startet die Bauleitplanung für das neue Humboldtquartier in Weetzen, wo auf einem 3,8 ha großen Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik eine Wohnsiedlung für über 400 Menschen entstehen soll. Das Projekt umfasst Einfamilienhäuser und Geschosswohnungsbau, sowie Erholungsflächen und private Gärten. Der Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren wurde am 31. Mai gefasst, und das Verfahren könnte Mitte 2024 abgeschlossen sein. Die ersten Häuser sollen im darauffolgenden Jahr bezogen werden können.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.