Ronnenberg ist eine Stadt und selbständige Gemeinde in der Region Hannover, Niedersachsen, die zum Calenberger Land zählt.
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Region Hannover
Einwohner
24.239 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
30952
Vorwahlen
0511, 05109, 05108
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
BettenserGarten, Kckenmhle, BettenserGarten, Kückenmühle
Adressen:
1. Stadt Ronnenberg
Am Markt 1
30952 Ronnenberg
2. Bürgeramt Ronnenberg
Am Markt 1
30952 Ronnenberg
3. Ordnungsamt Ronnenberg
Am Markt 1
30952 Ronnenberg
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Ronnenberg startet die Bauleitplanung für das neue Humboldtquartier in Weetzen, wo auf einem 3,8 ha großen Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik eine Wohnsiedlung für über 400 Menschen entstehen soll. Das Projekt umfasst Einfamilienhäuser und Geschosswohnungsbau, sowie Erholungsflächen und private Gärten. Der Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren wurde am 31. Mai gefasst, und das Verfahren könnte Mitte 2024 abgeschlossen sein. Die ersten Häuser sollen im darauffolgenden Jahr bezogen werden können.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.