Rosdorf ist eine Einheitsgemeinde im Landkreis Göttingen in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
11.941 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
37124, 37127
Vorwahlen
05509, 0551, 05502, 05504, 05545
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
AmWartberge, Karlshof, Olenhusen, AmWartberge, Karlshof, Olenhusen
Adressen:
1. Gemeinde Rosdorf
Hauptstraße 1
37124 Rosdorf
2. Landkreis Göttingen
Bahnhofstraße 1
37073 Göttingen
3. Agentur für Arbeit Göttingen
Bismarckstraße 1
37073 Göttingen
Gemeinde Rosdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Rosdorf gibt es aktuell die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 071a „Hagenbreite Südost/Bahnhofstraße 4-6a“. Es findet eine Abwägung über eingegangene Stellungnahmen statt.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.