Rosdorf ist eine Einheitsgemeinde im Landkreis Göttingen in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
11.941 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
37124, 37127
Vorwahlen
05509, 0551, 05502, 05504, 05545
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
AmWartberge, Karlshof, Olenhusen, AmWartberge, Karlshof, Olenhusen
Adressen:
1. Gemeinde Rosdorf
Hauptstraße 1
37124 Rosdorf
2. Landkreis Göttingen
Bahnhofstraße 1
37073 Göttingen
3. Agentur für Arbeit Göttingen
Bismarckstraße 1
37073 Göttingen
Gemeinde Rosdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Rosdorf gibt es aktuell die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 071a „Hagenbreite Südost/Bahnhofstraße 4-6a“. Es findet eine Abwägung über eingegangene Stellungnahmen statt.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.