Rosdorf ist eine Einheitsgemeinde im Landkreis Göttingen in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
11.941 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
37124, 37127
Vorwahlen
05509, 0551, 05502, 05504, 05545
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
AmWartberge, Karlshof, Olenhusen, AmWartberge, Karlshof, Olenhusen
Adressen:
1. Gemeinde Rosdorf
Hauptstraße 1
37124 Rosdorf
2. Landkreis Göttingen
Bahnhofstraße 1
37073 Göttingen
3. Agentur für Arbeit Göttingen
Bismarckstraße 1
37073 Göttingen
Gemeinde Rosdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Rosdorf gibt es aktuell die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 071a „Hagenbreite Südost/Bahnhofstraße 4-6a“. Es findet eine Abwägung über eingegangene Stellungnahmen statt.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.