Der Flecken Bovenden ist eine Gemeinde im Landkreis Göttingen in Südniedersachsen (Deutschland)
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Einwohner
13.972 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37120
Vorwahlen
0551, 05593, 05594
Adresse derFleckenverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Grüne Fraktion in Bovenden kritisiert den Bebauungsplan für das interkommunale Gewerbegebiet Area 3-Ost wegen naturinvasiver Maßnahmen und der Ignorierung des laufenden Klageverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Sie fordern einen sofortigen Stopp der Bau- und Erschließungsmaßnahmen bis zur Klärung der Rechtslage durch die Gerichte. Zudem wird die Flächenversiegelung und die Zerstörung wertvoller Ackerboden in Zeiten der Klimakrise abgelehnt.
Der Bauausschuss des Flecken Bovenden hatte den Bebauungsplan bereits mit nur einer Gegenstimme empfohlen, trotz Bedenken hinsichtlich der tatsächlichen Nachfrage nach Gewerbegrund und der Verfügbarkeit von Alternativen im Gewerbegebiet Leinetal.
Die Grünen betonen, dass die Planungen den Klimaschutzinteressen kommender Generationen entgegenstehen und dass die Gemeinde durch das Vorgehen erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken eingeht.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.