Sie liegt rund 50 Kilometer südwestlich der Landeshauptstadt Stuttgart und etwa zwölf Kilometer südwestlich der Kreisstadt Tübingen. Juni 1964 nur Rottenburg) ist eine Mittelstadt im Landkreis Tübingen in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
43.843 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72108
Vorwahlen
07472, 07478, 07457, 07073
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar
Hauptstraße 1
72108 Rottenburg am Neckar
2. Landratsamt Tübingen
Wilhelm-Keil-Straße 50
72074 Tübingen
3. Finanzamt Tübingen
Wilhelmstraße 26
72074 Tübingen
Gemeinde Rottenburg am Neckar – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 22.02.2022 den Bebauungsplan "Ebene und Schelmenäcker - Neufassung" in Rottenburg am Neckar-Wendelsheim beschlossen. Dieser Plan soll die planerischen Voraussetzungen für eine maßvolle Nachverdichtung im Innenbereich schaffen. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs fand vom 13.06.2022 bis 13.07.2022 statt, wobei Stellungnahmen während dieser Frist eingereicht werden konnten. Der Planentwurf und die Begründung waren digital und im Rathaus des Stadtteils Wendelsheim zugänglich.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung