Rottenburg am Neckar (bis zum 10. Sie liegt rund 50 Kilometer südwestlich der Landeshauptstadt Stuttgart und etwa zwölf Kilometer südwestlich der Kreisstadt Tübingen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
43.843 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72108
Vorwahlen
07472, 07478, 07457, 07073
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar
Hauptstraße 1
72108 Rottenburg am Neckar
2. Landratsamt Tübingen
Wilhelm-Keil-Straße 50
72074 Tübingen
3. Finanzamt Tübingen
Wilhelmstraße 26
72074 Tübingen
Gemeinde Rottenburg am Neckar – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 22.02.2022 den Bebauungsplan "Ebene und Schelmenäcker - Neufassung" in Rottenburg am Neckar-Wendelsheim beschlossen. Dieser Plan soll die planerischen Voraussetzungen für eine maßvolle Nachverdichtung im Innenbereich schaffen. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs fand vom 13.06.2022 bis 13.07.2022 statt, wobei Stellungnahmen während dieser Frist eingereicht werden konnten. Der Planentwurf und die Begründung waren digital und im Rathaus des Stadtteils Wendelsheim zugänglich.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.