Sie liegt rund 50 Kilometer südwestlich der Landeshauptstadt Stuttgart und etwa zwölf Kilometer südwestlich der Kreisstadt Tübingen. Sie gehört zur Region Neckar-Alb und zur Randzone der europäischen Metropolregion Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
43.843 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72108
Vorwahlen
07472, 07478, 07457, 07073
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar
Hauptstraße 1
72108 Rottenburg am Neckar
2. Landratsamt Tübingen
Wilhelm-Keil-Straße 50
72074 Tübingen
3. Finanzamt Tübingen
Wilhelmstraße 26
72074 Tübingen
Gemeinde Rottenburg am Neckar – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 22.02.2022 den Bebauungsplan "Ebene und Schelmenäcker - Neufassung" in Rottenburg am Neckar-Wendelsheim beschlossen. Dieser Plan soll die planerischen Voraussetzungen für eine maßvolle Nachverdichtung im Innenbereich schaffen. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs fand vom 13.06.2022 bis 13.07.2022 statt, wobei Stellungnahmen während dieser Frist eingereicht werden konnten. Der Planentwurf und die Begründung waren digital und im Rathaus des Stadtteils Wendelsheim zugänglich.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf