Sie gehört zur Region Neckar-Alb und zur Randzone der europäischen Metropolregion Stuttgart. Sie liegt rund 50 Kilometer südwestlich der Landeshauptstadt Stuttgart und etwa zwölf Kilometer südwestlich der Kreisstadt Tübingen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
43.843 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72108
Vorwahlen
07472, 07478, 07457, 07073
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar
Hauptstraße 1
72108 Rottenburg am Neckar
2. Landratsamt Tübingen
Wilhelm-Keil-Straße 50
72074 Tübingen
3. Finanzamt Tübingen
Wilhelmstraße 26
72074 Tübingen
Gemeinde Rottenburg am Neckar – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 22.02.2022 den Bebauungsplan "Ebene und Schelmenäcker - Neufassung" in Rottenburg am Neckar-Wendelsheim beschlossen. Dieser Plan soll die planerischen Voraussetzungen für eine maßvolle Nachverdichtung im Innenbereich schaffen. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs fand vom 13.06.2022 bis 13.07.2022 statt, wobei Stellungnahmen während dieser Frist eingereicht werden konnten. Der Planentwurf und die Begründung waren digital und im Rathaus des Stadtteils Wendelsheim zugänglich.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.