Rotthalmünster ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Passau und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Rotthalmünster.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
5034 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94094
Vorwahl
08533
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Aicha, Allertsöd, Altschörg, Andriching, Asenbauer, Asperl, Auggenthal, Auretsdobl, Beham, Berating, Bergham, Berghausen, Biberg, Biermaier, Bründlleithen, Buch, Bucklmühle, Bullarn, DantlaHart, Deisböck, Denk, Dobl, Dreiblbauer, Driehäupl, Eggenberg, Engertsöd, Enichl, Enzing, Faltlleithen, Fetzenöd, Forstberg, Forstlehn, Forstner, Frauenmühle, Frauenöd, GimplaufderStadlöd, Götting, Gottschall, Halmstein, Harham
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rotthalmünster, Hauptstraße 1, 94094 Rotthalmünster
2. Standesamt Rotthalmünster, Hauptstraße 1, 94094 Rotthalmünster
3. Ordnungsamt Rotthalmünster, Hauptstraße 1, 94094 Rotthalmünster
Gemeinde Rotthalmünster – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.